Die neue Corona-Schutzverordnung entfaltet seine Gültigkeit vom 28.12.2021 bis 12.01.2022 mit neuen verschärften Regelungen. Enthalten ist eine verbindliche 2 G Plus-Regelung , was bedeutet das vor der Ausübung einer Sportstunde eine zusätzliche Testung erforderlich wird. Die Kosten für die jeweiligen „Selbsttestsets“ sind vom Sporttreibenden zu tragen, auch müssen diese unter Aufsicht des Übungsleiters (Ausnahme Testat Bürgertest oder Test einer zugelassenen Teststadion) abgenommen werden. Der zusätzliche zeitliche Aufwand und auch die hieraus entstehenden Kosten können nicht mit den vorhandenen Übungsstunden im Einklang gebracht werden. Der Verein hat sich daher entschlossen, sämtliche Sportangebote bis einschließlich 15.01.2022 auszusetzen. Eine Neubewertung erfolgt nach Veröffentlichung der neuen Corona-Schutzverordnung. Neuerungen, weitere Informationen werden auf der Internetseite des Vereins zeitnah veröffentlicht. Es wird gebeten, diese Informationen unter der Rubrik „Aktuelles“ abzurufen, da auch die telefonische Erreichbarkeit der Geschäftsstelle eingeschränkt sein wird.

Einstellung Sportangebot
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