Ab Montag, dem 17.01.2022 wird der Übungsbetrieb für alle Sportgruppen (Ausnahme Vitusbad) wieder aufgenommen. Vorrausetzung nach der neuen Coronaverordnung ist
Für Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung verfügen oder bei denen innerhalb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, obwohl sie zuvor vollständig immunisiert waren, entfällt im Falle der 2G+-Regel bei der gemeinsamen Sportausübung in Innenräumen die Testpflicht.
Bitte für die erste Sportstunde daher den Nachweis der Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung) zwecks Übertragung in unsere Listen mitbringen. Sollten sie nicht über die erforderliche Impfung verfügen, bitte einen Testnachweis ( nicht älter als 24 Stunden und jeweils vor jeder Übungseinheit) vorlegen. Sollten die beiden Kriterien nicht erfüllt sein, ist die Sportausübung nicht möglich.
Bei weiteren Fragen wenden sie sich an unsere Geschäftsstelle.