Die neue Corona-Schutzverordnung ist ab 24.11.2021 gültig. In allen Sportstätten gilt die 2-G-Regel uneingeschränkt und ohne Ausnahme. Alle Teilnehmer haben die Maske beim Betreten und Verlassen der Sportstätten zu tragen, wobei nur bei der Ausübung des Sportbetriebes die Maske abgelegt werden kann. Auch soll versucht werden, den Abstand von 1,50 Meter einzuhalten. Nur mit der Unterstützung aller können wir den Sportbetrieb weiter aufrechterhalten. Wir bitten daher um Verständnis.