gem.§ 5 der Satzung der Behinderten-Sportgemeinschaft
Mönchengladbach e.V.

Die Mitgliederversammlung hat am 21.01.2025
folgenden Beitragstarif beschlossen:

1. Zur Erfüllung der Vereinsaufgaben und zur Unterhaltung
des Vereins zahlen die Mitglieder Beiträge.

2. Beim Reha-Sport in den Koronargruppen muss ständig
ständig ein Arzt oder eine qualifizierte Fachkraft anwesend
sein. Die Übungsleiter müssen eine besondere Ausbildung
absolvieren. Die hierdurch entstehenden Aufwendungen,
insbesondere durch die Ärzte und Fachpersonal (medizinische
Erstversorgung und Begleitung) sind vom Hauptvorstand jährlich
als Eigenanteil hinsichtlich in ihrer Höhe und ihrer Notwendigkeit
neu festzusetzen.

3. Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge pro angefangenes
Geschäftsjahr (Kalenderjahr). Bei einem Vereinseintritt im laufenden
Jahr sind die Beiträge anteilig zu zahlen. Einmalig wird bei der
Aufnahme eine Aufnahmegebühr, sowie erforderlich eine
Wechselgebühr fällig.

4. Die Beiträge sind am 15.02. eines jeden Jahres fällig.

5. Mit dem Hauptvorstand kann eine abweichende Zahlungsregelung
vereinbart werden.

6. Zuschüsse von Verbänden, Behörden, Krankenkassen oder
Versicherungen, welche die BSG MG von diesen Institutionen
eigenverantwortlich abruft, werden nicht auf die persönliche Mitgliedschaft
angerechnet.

7. Die Mitgliedsbeiträge berechtigen jeweils den Besuch eines
Vereinsangebotes pro Woche. Da Fördermitglieder und passive Mitglied-
schaften nicht in der Satzung ausdrücklich benannt wurden, wurden
sie zum 01.01.2025 ersatzlos gestrichen.

 

Beitragsinformation

 

 

Beitrag

 

Ab 01.01.2025

 

 

Ärzte und Übungsleiter

 

 

24,00 Euro

 

Kinder bis 14 Jahre

 

 

24,00 Euro

 

Jugendliche 15-18 Jahre

 

 

42,00 Euro

 

Erwachsene

 

 

144,00 Euro

 

Sondermitgliedschaften (nur auf Antrag beim Hauptvorstand)

 

 

Auf Nachfrage

 

Eigenanteil Koronar

 

 

60,00 Euro

 

Kriegsbeschädigte, Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende

 

 

Beitragsfrei

Der neue Beitragstarif tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Beitragstarif ab 2027

 

Beitragstarif der BSG Mönchengladbach e.V.

gem.§ 5 der Satzung der Behinderten-Sportgemeinschaft Mönchengladbach e.V.

Die Mitgliederversammlung hat am 14.04.2026 folgenden Beitragstarif beschlossen:

  1. Zur Erfüllung der Vereinsaufgaben und zur Unterhaltung des Vereins zahlen die Mitglieder Beiträge.
  2. Beim Reha-Sport in den Koronargruppen muss ständig ein Arzt oder eine qualifizierte Fachkraft anwesend sein. Die Übungsleiter müssen eine besondere Ausbildung absolvieren. Die hierdurch entstehenden Aufwendungen, insbesondere durch die Ärzte und Fachpersonal (medizinische Erstversorgung und Begleitung) sind vom Hauptvorstand jährlich als Eigenanteil hinsichtlich in ihrer Höhe und ihrer Notwendigkeit neu festzusetzen.
  3. Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge pro angefangenes Geschäftsjahr (Kalenderjahr). Bei einem Vereinseintritt im laufenden Jahr sind die Beiträge anteilig zu zahlen. Einmalig wird bei der Aufnahme eine Aufnahmegebühr, sowie falls erforderlich, eine Wechselgebühr fällig.
  4. Die Beiträge sind am 15.02. eines jeden Jahres fällig. Für den Einzug der Jahresbeiträge hat das Mitglied eine SEPA-Einzugsermächtigung zu erteilen.
  5. Mit dem Hauptvorstand kann eine abweichende Zahlungsregelung vereinbart werden.
  6. Zuschüsse von Verbänden, Behörden, Krankenkassen oder Versicherungen, welche die BSG MG von diesen Institutionen eigenverantwortlich abruft, werden nicht auf die persönliche Mitgliedschaft angerechnet.
  7. Die Mitgliedsbeiträge berechtigen jeweils den Besuch eines Vereinsangebotes pro Woche. Bei verfügbaren Kapazitäten kann der Hauptvorstand genehmigen, dass ein Mitglied an zwei oder mehr Vereinsangeboten pro Woche teilnehmen kann. Diese Genehmigung erfolgt jeweils für ein Kalenderjahr. In diesem Fall hat das Mitglied zusätzlich zu dem Mitgliedsbeitrag den Zusatzbeitrag für das zweite oder dritte Vereinsangebot zu entrichten.
  8. Für ehrenamtlich Beschäftigte des Vereins legt der Vorstand jährlich einen reduzierten Beitragssatz fest. Hiermit sollen Vereinsmitglieder motiviert werden, sich ehrenamtlich im Verein zu engagieren.

Beitragsart

Betrag / Jahr

Einmalige Aufnahmegebühr (seit 1.1.2025)

20,00 Euro

 

Erwachsene Altmitglieder (bis 31.12.2024)

(2 Veranstaltungen / Woche)

Erwachsene Neumitglieder (ab 01.01.2025)

(1 Veranstaltung / Woche)

 

144,00 Euro

Zusatzbeitrag Altmitglieder (bis 31.12.2024)
Erwachsene für die 3. Veranstaltung / Woche

Zusatzbeitrag Neumitglieder (ab 01.01.2025)

Erwachsene für die 2. Veranstaltung / Woche
(nur nach Vorlage einer Genehmigung durch den Hauptvorstand)

48,00 Euro

 

Jugendliche 15-18 Jahre

 

42,00 Euro

Zusatzbeitrag Altmitglieder (bis 31.12.2024)
Jugendliche für die 3. Veranstaltung / Woche

Zusatzbeitrag Neumitglieder (ab 01.01.2025)

Jugendliche für die 2. Veranstaltung / Woche
(nur nach Vorlage einer Genehmigung durch den Hauptvorstand)

14,00 Euro

 

Kinder bis 14 Jahre

 

24,00 Euro

Zusatzbeitrag Altmitglieder (bis 31.12.2024)

Kinder für die 3. Veranstaltung / Woche

Zusatzbeitrag Neumitglieder (ab 01.01.2025)

Kinder für die 2. Veranstaltung / Woche

(nur nach Vorlage einer Genehmigung durch den Hauptvorstand)

8,00 Euro

 

Ehrenamtliche Mitarbeiter

 

12,00 Euro

 

Sondermitgliedschaften (nur auf Antrag beim Hauptvorstand)

 

20,00 Euro / Monat

 

Zusatzbeitrag Koronarsport

 

60,00 Euro

 

Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende

 

befreit

 

 

Der neue Beitragstarif tritt am 01.01.2027 in Kraft