gem.§ 5 der Satzung der Behinderten-Sportgemeinschaft
Mönchengladbach e.V.
Die Mitgliederversammlung hat am 21.01.2025
folgenden Beitragstarif beschlossen:
1. Zur Erfüllung der Vereinsaufgaben und zur Unterhaltung
des Vereins zahlen die Mitglieder Beiträge.
2. Beim Reha-Sport in den Koronargruppen muss ständig
ständig ein Arzt oder eine qualifizierte Fachkraft anwesend
sein. Die Übungsleiter müssen eine besondere Ausbildung
absolvieren. Die hierdurch entstehenden Aufwendungen,
insbesondere durch die Ärzte und Fachpersonal (medizinische
Erstversorgung und Begleitung) sind vom Hauptvorstand jährlich
als Eigenanteil hinsichtlich in ihrer Höhe und ihrer Notwendigkeit
neu festzusetzen.
3. Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge pro angefangenes
Geschäftsjahr (Kalenderjahr). Bei einem Vereinseintritt im laufenden
Jahr sind die Beiträge anteilig zu zahlen. Einmalig wird bei der
Aufnahme eine Aufnahmegebühr, sowie erforderlich eine
Wechselgebühr fällig.
4. Die Beiträge sind am 15.02. eines jeden Jahres fällig.
5. Mit dem Hauptvorstand kann eine abweichende Zahlungsregelung
vereinbart werden.
6. Zuschüsse von Verbänden, Behörden, Krankenkassen oder
Versicherungen, welche die BSG MG von diesen Institutionen
eigenverantwortlich abruft, werden nicht auf die persönliche Mitgliedschaft
angerechnet.
7. Die Mitgliedsbeiträge berechtigen jeweils den Besuch eines
Vereinsangebotes pro Woche. Da Fördermitglieder und passive Mitglied-
schaften nicht in der Satzung ausdrücklich benannt wurden, wurden
sie zum 01.01.2025 ersatzlos gestrichen.
Beitragsinformation
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Beitrag |
Ab 01.01.2025
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Ärzte und Übungsleiter
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24,00 Euro |
Kinder bis 14 Jahre
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24,00 Euro |
Jugendliche 15-18 Jahre
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42,00 Euro |
Erwachsene
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144,00 Euro |
Sondermitgliedschaften (nur auf Antrag beim Hauptvorstand)
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Auf Nachfrage |
Eigenanteil Koronar
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60,00 Euro |
Kriegsbeschädigte, Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende
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Beitragsfrei |