gem.§ 5 der Satzung der Behinderten-Sportgemeinschaft
Mönchengladbach e.V.
Die Mitgliederversammlung hat am 21.01.2025
folgenden Beitragstarif beschlossen:
1. Zur Erfüllung der Vereinsaufgaben und zur Unterhaltung
des Vereins zahlen die Mitglieder Beiträge.
2. Beim Reha-Sport in den Koronargruppen muss ständig
ständig ein Arzt oder eine qualifizierte Fachkraft anwesend
sein. Die Übungsleiter müssen eine besondere Ausbildung
absolvieren. Die hierdurch entstehenden Aufwendungen,
insbesondere durch die Ärzte und Fachpersonal (medizinische
Erstversorgung und Begleitung) sind vom Hauptvorstand jährlich
als Eigenanteil hinsichtlich in ihrer Höhe und ihrer Notwendigkeit
neu festzusetzen.
3. Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge pro angefangenes
Geschäftsjahr (Kalenderjahr). Bei einem Vereinseintritt im laufenden
Jahr sind die Beiträge anteilig zu zahlen. Einmalig wird bei der
Aufnahme eine Aufnahmegebühr, sowie erforderlich eine
Wechselgebühr fällig.
4. Die Beiträge sind am 15.02. eines jeden Jahres fällig.
5. Mit dem Hauptvorstand kann eine abweichende Zahlungsregelung
vereinbart werden.
6. Zuschüsse von Verbänden, Behörden, Krankenkassen oder
Versicherungen, welche die BSG MG von diesen Institutionen
eigenverantwortlich abruft, werden nicht auf die persönliche Mitgliedschaft
angerechnet.
7. Die Mitgliedsbeiträge berechtigen jeweils den Besuch eines
Vereinsangebotes pro Woche. Da Fördermitglieder und passive Mitglied-
schaften nicht in der Satzung ausdrücklich benannt wurden, wurden
sie zum 01.01.2025 ersatzlos gestrichen.
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Beitragsinformation
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Beitrag |
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Ab 01.01.2025
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Ärzte und Übungsleiter
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24,00 Euro |
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Kinder bis 14 Jahre
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24,00 Euro |
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Jugendliche 15-18 Jahre
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42,00 Euro |
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Erwachsene
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144,00 Euro |
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Sondermitgliedschaften (nur auf Antrag beim Hauptvorstand)
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Auf Nachfrage |
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Eigenanteil Koronar
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60,00 Euro |
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Kriegsbeschädigte, Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende
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Beitragsfrei |
Beitragstarif ab 2027
Beitragstarif der BSG Mönchengladbach e.V.
gem.§ 5 der Satzung der Behinderten-Sportgemeinschaft Mönchengladbach e.V.
Die Mitgliederversammlung hat am 14.04.2026 folgenden Beitragstarif beschlossen:
- Zur Erfüllung der Vereinsaufgaben und zur Unterhaltung des Vereins zahlen die Mitglieder Beiträge.
- Beim Reha-Sport in den Koronargruppen muss ständig ein Arzt oder eine qualifizierte Fachkraft anwesend sein. Die Übungsleiter müssen eine besondere Ausbildung absolvieren. Die hierdurch entstehenden Aufwendungen, insbesondere durch die Ärzte und Fachpersonal (medizinische Erstversorgung und Begleitung) sind vom Hauptvorstand jährlich als Eigenanteil hinsichtlich in ihrer Höhe und ihrer Notwendigkeit neu festzusetzen.
- Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge pro angefangenes Geschäftsjahr (Kalenderjahr). Bei einem Vereinseintritt im laufenden Jahr sind die Beiträge anteilig zu zahlen. Einmalig wird bei der Aufnahme eine Aufnahmegebühr, sowie falls erforderlich, eine Wechselgebühr fällig.
- Die Beiträge sind am 15.02. eines jeden Jahres fällig. Für den Einzug der Jahresbeiträge hat das Mitglied eine SEPA-Einzugsermächtigung zu erteilen.
- Mit dem Hauptvorstand kann eine abweichende Zahlungsregelung vereinbart werden.
- Zuschüsse von Verbänden, Behörden, Krankenkassen oder Versicherungen, welche die BSG MG von diesen Institutionen eigenverantwortlich abruft, werden nicht auf die persönliche Mitgliedschaft angerechnet.
- Die Mitgliedsbeiträge berechtigen jeweils den Besuch eines Vereinsangebotes pro Woche. Bei verfügbaren Kapazitäten kann der Hauptvorstand genehmigen, dass ein Mitglied an zwei oder mehr Vereinsangeboten pro Woche teilnehmen kann. Diese Genehmigung erfolgt jeweils für ein Kalenderjahr. In diesem Fall hat das Mitglied zusätzlich zu dem Mitgliedsbeitrag den Zusatzbeitrag für das zweite oder dritte Vereinsangebot zu entrichten.
- Für ehrenamtlich Beschäftigte des Vereins legt der Vorstand jährlich einen reduzierten Beitragssatz fest. Hiermit sollen Vereinsmitglieder motiviert werden, sich ehrenamtlich im Verein zu engagieren.
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Beitragsart |
Betrag / Jahr |
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Einmalige Aufnahmegebühr (seit 1.1.2025) |
20,00 Euro |
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Erwachsene Altmitglieder (bis 31.12.2024) (2 Veranstaltungen / Woche) Erwachsene Neumitglieder (ab 01.01.2025) (1 Veranstaltung / Woche)
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144,00 Euro |
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Zusatzbeitrag Altmitglieder (bis 31.12.2024) Zusatzbeitrag Neumitglieder (ab 01.01.2025) Erwachsene für die 2. Veranstaltung / Woche |
48,00 Euro |
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Jugendliche 15-18 Jahre
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42,00 Euro |
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Zusatzbeitrag Altmitglieder (bis 31.12.2024) Zusatzbeitrag Neumitglieder (ab 01.01.2025) Jugendliche für die 2. Veranstaltung / Woche |
14,00 Euro |
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Kinder bis 14 Jahre
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24,00 Euro |
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Zusatzbeitrag Altmitglieder (bis 31.12.2024) Kinder für die 3. Veranstaltung / Woche Zusatzbeitrag Neumitglieder (ab 01.01.2025) Kinder für die 2. Veranstaltung / Woche (nur nach Vorlage einer Genehmigung durch den Hauptvorstand) |
8,00 Euro |
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Ehrenamtliche Mitarbeiter
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12,00 Euro |
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Sondermitgliedschaften (nur auf Antrag beim Hauptvorstand)
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20,00 Euro / Monat |
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Zusatzbeitrag Koronarsport
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60,00 Euro |
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Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende
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befreit |
Der neue Beitragstarif tritt am 01.01.2027 in Kraft
