gem. § 6 der Satzung der Behinderten-Sportgemeinschaft Mönchengladbach e.V.
Die Mitgliederversammlung hat am 05.05.2017 folgenden Beitragstarif beschlossen:
1. Zur Erfüllung der Vereinsaufgaben und zur Unterhaltung des Vereins zahlen die Mitglieder Beiträge.
2. Beim Reha-Sport in den Herzgruppen muss ständig ein Arzt anwesend sein. Die Übungsleiter müssen eine besondere Ausbildung absolvieren. Die hierdurch entstehenden Aufwendungen sind vom Hauptvorstand jährlich festzulegen und müssen hinsichtlich ihrer Notwendigkeit nachgewiesen werden.
3. Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge pro angefangenes Geschäftsjahr (=Kalender-jahr). Bei einem Vereinseintritt im laufenden Jahr sind die Beiträge anteilig zu zahlen.
4. Die Beiträge sind am 15.2. eines Jahres fällig.
5. Mit dem Hauptvorstand kann eine abweichende Zahlungsregelung vereinbart werden.
6. Zuschüsse von Verbänden, Behörden, Krankenkassen oder Versicherungen,welche die BSG MG von diesen Institutionen eigenverantwortlich abruft, werden nicht auf die persönliche Mitgliedschaft angerechnet.
7. Die Höhe der Beiträge beträgt (für 2 Übungsabende pro Woche):
Beitragsgruppe: | Beitrag: |
ab 01.01.2018 | |
Ärzte und Übungsleiter | 24,00 Euro |
Kinder bis 14 Jahre | 24,00 Euro |
Jugendliche 15 – 18 Jahre, passive Mitglieder | 42,00 Euro |
Zusatzbeitrag für jeden weiteren Übungsabend | 30,00 Euro |
Erwachsene | 120,00 Euro |
Kriegsbeschädigte, Ehrenmitglieder, Ehrenvorsitzende | beitragsfrei |
8. Der Beitragstarif tritt am 1.1.2018 in Kraft.
Gem. Punkt 2 des Beitragstarifes hat der Vorstand folgenden Eigenanteil festgelegt:
ab 01.01.2018 | |
Eigenanteil für Herzsport | 60,00 Euro |