gem.§ 5 der Satzung der Behinderten-Sportgemeinschaft
Mönchengladbach e.V.

Die Mitgliederversammlung hat am 21.01.2025
folgenden Beitragstarif beschlossen:

1. Zur Erfüllung der Vereinsaufgaben und zur Unterhaltung
des Vereins zahlen die Mitglieder Beiträge.

2. Beim Reha-Sport in den Koronargruppen muss ständig
ständig ein Arzt oder eine qualifizierte Fachkraft anwesend
sein. Die Übungsleiter müssen eine besondere Ausbildung
absolvieren. Die hierdurch entstehenden Aufwendungen,
insbesondere durch die Ärzte und Fachpersonal (medizinische
Erstversorgung und Begleitung) sind vom Hauptvorstand jährlich
als Eigenanteil hinsichtlich in ihrer Höhe und ihrer Notwendigkeit
neu festzusetzen.

3. Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge pro angefangenes
Geschäftsjahr (Kalenderjahr). Bei einem Vereinseintritt im laufenden
Jahr sind die Beiträge anteilig zu zahlen. Einmalig wird bei der
Aufnahme eine Aufnahmegebühr, sowie erforderlich eine
Wechselgebühr fällig.

4. Die Beiträge sind am 15.02. eines jeden Jahres fällig.

5. Mit dem Hauptvorstand kann eine abweichende Zahlungsregelung
vereinbart werden.

6. Zuschüsse von Verbänden, Behörden, Krankenkassen oder
Versicherungen, welche die BSG MG von diesen Institutionen
eigenverantwortlich abruft, werden nicht auf die persönliche Mitgliedschaft
angerechnet.

7. Die Mitgliedsbeiträge berechtigen jeweils den Besuch eines
Vereinsangebotes pro Woche. Da Fördermitglieder und passive Mitglied-
schaften nicht in der Satzung ausdrücklich benannt wurden, wurden
sie zum 01.01.2025 ersatzlos gestrichen.

 

Beitragsinformation

 

 

Beitrag

 

Ab 01.01.2025

 

 

Ärzte und Übungsleiter

 

 

24,00 Euro

 

Kinder bis 14 Jahre

 

 

24,00 Euro

 

Jugendliche 15-18 Jahre

 

 

42,00 Euro

 

Erwachsene

 

 

144,00 Euro

 

Sondermitgliedschaften (nur auf Antrag beim Hauptvorstand)

 

 

Auf Nachfrage

 

Eigenanteil Koronar

 

 

60,00 Euro

 

Kriegsbeschädigte, Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende

 

 

Beitragsfrei

Der neue Beitragstarif tritt am 01.01.2025 in Kraft.